Drittes Gesetz zur Änderung des RegionalisierungsgesetzesFinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs Anrufung durch den Bundesrat
- Anrufungsorgan:
Bundesrat
- Anrufungsdatum:
27.03.2015
- Anrufungsdrucksache:
- Gesetzeskategorie:
zustimmungsbedürftiges Gesetz
- Gesamter Vorgang in DIP
- Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Inhalt
Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Regionalisierungsgesetz zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dort soll über die Höhe des Bundesanteils an den Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr verhandelt werden. Die Länder fordern 8,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015 und eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent. Der Bundestagsbeschluss sieht lediglich 7,4 Milliarden Euro vor.
Diese Summe reiche nicht aus, um die Kostensteigerungen im Regionalverkehr zu kompensieren, bemängelt der Bundesrat. Die Länder hatten der Bahnreform 1993 aber nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Bund ihnen die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht.
In seinem Anrufungsbeschluss weist der Bundesrat außerdem darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur grundlegenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind.
Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht überraschend
Schon seit längerem wird über die Finanzierung des für Pendler wichtigen Regionalverkehrs mit Bus und Bahn gerungen. Im November 2014 hatte der Bundesrat mit einem eigenen Gesetzentwurf den vollen Lastenausgleich gefordert (BR-Drs. 557/14 (Beschluss)). Im Februar dieses Jahres wiederholten die Länder ihre Forderung in einer kritischen Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Der Bundestag ging darauf jedoch nicht ein und verabschiedete das Gesetz in unveränderter Fassung.
31.08.2015
Beratungsgang
09.09.2015 - Erste Sitzung des Vermittlungsausschusses: Vertagung unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe
14.10.2015 - Fortsetzung der Ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses: Einigung (Änderungsempfehlung)
Ergebnis
Bundeszuschuss für Regionalzüge gesichert
Im langjährigen Streit zwischen Bund und Ländern um die Finanzierung des Regionalverkehrs erzielte der Vermittlungsausschuss am 14. Oktober 2015 nach mehrstündigen Beratungen einen Kompromiss.
Für das Jahr 2016 erhöht der Bund die so genannten Regionalisierungsmittel auf 8 Milliarden Euro. Mit diesem Geld finanzieren die Länder insbesondere den für Pendler wichtigen Nahverkehr auf der Schiene. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt der Bundeszuschuss jährlich um 1,8 Prozent. Die Länder weisen dem Bund regelmäßig die konkrete Verwendung der Gelder nach. Wie der Zuschuss zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt wird, soll eine Rechtsverordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Außerdem einigten sich die Vermittler darauf, insbesondere den Anstieg der Stations- und Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisenbahnunternehmen künftig zu begrenzen. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.
Der Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Beide Häuser werden sich bereits am Freitag, den 16. Oktober 2015, damit befassen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Zum Hintergrund
Mit der Bahnreform wurde die Verantwortung für den Schienennahverkehr auf die Länder übertragen. Zum Ausgleich für diese Belastung erhalten sie seitdem vom Bund jährlich einen Zuschuss, die so genannten Regionalisierungsmittel. Davon bestellen sie die für ihre Regionen notwendigen Verkehrsverbindungen. In den letzten Jahren gab es immer wieder Auseinandersetzungen um die Höhe des Bundes-Zuschusses.
14.10.2015
Ergebnis des Vermittlungsverfahrens: