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Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)Geologiedatengesetz

  1. Inhalt
  2. Beratungsgang
  3. Ergebnis

Inhalt

Das vom Bundestag beschlossene Geologiedatengesetz hat im Bundesrat keine Zustimmung erhalten: Die dafür erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen wurde im Plenum am 15. Mai 2020 nicht erreicht.

Die Bundesregierung hat daraufhin am 20. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen.

Was der Gesetzesbeschluss vorsieht

Der Bundestagsbeschluss regelt die Übermittlung solcher geologischer Daten, die unter anderem für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind.

Sicherung - Übermittlung - Veröffentlichung

Er enthält die Verpflichtung, bestimmte geologische Daten zu sichern, um sie dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar zu halten.

Außerdem regelt er die Übermittlung an die zuständigen Behörden und die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung. Der Zugang zu geologischen Daten sei eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Rohstoffversorgung sowie für vielfältige weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Untergrunds, heißt es in der Gesetzesbegründung: Auf der Grundlage vorhandener Daten könnten innovative Lösungen und technisches Wissen dafür entwickelt werden.

Regelungen des Lagerstättengesetzes

Das bisher für die geologische Landesaufnahme und die Übermittlung geophysikalischer Daten maßgebliche Lagerstättengesetz sowie die darauf beruhende Ausführungsverordnung - beide von 1934 - sollen mit dem neuen Gesetz konkretisiert und erweitert, zudem rechtlich und sprachlich neu gefasst werden.

20.05.2020

Beratungsgang

27.5.2020 - Sitzung: Einigung

Ergebnis

Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Geologiedatengesetz

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 27. Mai 2020 auf Änderungen am Geologiedatengesetz geeinigt. Damit schlossen sie das Vermittlungsverfahren innerhalb weniger Tage ab: Die Bundesregierung hatte am 20. Mai 2020 das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss am 15. Mai 2020 keine Zustimmung in der Länderkammer erhielt.

Sicherung - Übermittlung - Veröffentlichung

Das Gesetz enthält die Verpflichtung der Behörden, solche geologische Daten zu sichern, die unter anderem als Grundlage für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Die Daten sollen dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar sein. Dazu regelt der Bundestagsbeschluss die Übermittlung und zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung der Daten.

Konsens im Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss schlägt Änderungen am Bundestagsbeschluss vor, um noch deutlicher klarzustellen, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist.

Bestätigung - Verkündung - Inkrafttreten

Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 29. Mai 2020 bestätigt. Der Bundesrat stimmte dem entsprechend geänderten Gesetz am 5. Juni 2020 zu. Mit der Bestätigung beider Häuser ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

05.06.2020

Ergebnis des Vermittlungsverfahrens:

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