Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher VorschriftenGesetz zu Anpassungen im Kfz-Haftpflichtrecht
- Anrufungsorgan:
Bundesregierung
- Anrufungsdatum:
07.02.2024
- Anrufungsdrucksache:
- Gesetzeskategorie:
zustimmungsbedürftiges Gesetz
- Gesamter Vorgang in DIP
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Inhalt
Was der Bundestagsbeschluss vorsieht
Mit dem Gesetz will der Bundestag die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umzusetzen.
Dabei ist unter anderem ab 1. Januar 2025 eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen (SAM) und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h geplant. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.
Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer finanzieren, soll künftig Verkehrsopfer auch bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Bislang übernimmt der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. die Entschädigung.
Der Bundestagsbeschluss will zudem die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisieren und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer regeln.
Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an
Der Bundestag hat das Gesetz am 14. Dezember 2023 verabschiedet. In seiner Sitzung am 2. Februar 2024 beschloss der Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Daraufhin rief die Bundesregierung am 7. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss an.
21.02.2024
Beratungsgang
21.02.2024 - Sitzung: Einigung
Ergebnis
Vorschlag zum Verzicht auf umstrittene Regelung
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21. Februar 2024 auf einen Kompromiss geeinigt: Danach soll die im Bundesratsverfahren kritisierte Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nunmehr entfallen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde am 16. April 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 17. April 2024 in Kraft.
16.04.2024
Ergebnis des Vermittlungsverfahrens: