Logo Bundesrat (Link zur Startseite)

MenueEinAusklappen

Zehntes Gesetz zur Änderung des StraßenverkehrsgesetzesStraßenverkehrsgesetz

  1. Inhalt
  2. Beratungsgang
  3. Ergebnis

Inhalt

Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2024 für das zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Bundesrat hatte das Gesetz am 24. November 2023 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten.

Was der Bundestagsbeschluss vorsieht

Mit dem Änderungsgesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Straßenverkehrsrecht berücksichtigt werden können. Städte und Gemeinden sollen mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und beim Bewohnerparken erhalten. Das Gesetz schafft die dafür notwendige Grundlage, um in entsprechenden Verordnungen den Kommunen neue Befugnisse zu übertragen. Es ist somit auch Voraussetzung für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung.

06.06.2024

Beratungsgang

12.06.2024 - Sitzung: Einigung

Ergebnis

Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet.

Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung

Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten.
Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.

Keine Beeinträchtigung der Sicherheit

Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat

Mit der Bestätigung beider Häuser ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

14.06.2024

Ergebnis des Vermittlungsverfahrens:

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.