Zehntes Gesetz zur Änderung des StraßenverkehrsgesetzesStraßenverkehrsgesetz
- Anrufungsorgan:
Bundesregierung
- Anrufungsdatum:
06.06.2024
- Anrufungsdrucksache:
- Gesetzeskategorie:
zustimmungsbedürftiges Gesetz
- Gesamter Vorgang in DIP
- Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Inhalt
Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2024 für das zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Bundesrat hatte das Gesetz am 24. November 2023 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten.
Was der Bundestagsbeschluss vorsieht
Mit dem Änderungsgesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Straßenverkehrsrecht berücksichtigt werden können. Städte und Gemeinden sollen mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und beim Bewohnerparken erhalten. Das Gesetz schafft die dafür notwendige Grundlage, um in entsprechenden Verordnungen den Kommunen neue Befugnisse zu übertragen. Es ist somit auch Voraussetzung für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung.
06.06.2024
Beratungsgang
12.06.2024 - Sitzung: Einigung
Ergebnis
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet.
Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten.
Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.
Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 17. Juli 2024 in Kraft.
17.07.2024
Ergebnis des Vermittlungsverfahrens: