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Erstes Gesetz zur Änderung des HochbaustatistikgesetzesHochbaustatistikgesetzes

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Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist am 5. Juli 2024 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Die Länder fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.

Voraussetzungen für den Vollzug nicht gegeben

In seiner Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass Länder und Kommunen derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage seien, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Der Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in den Ländern werde nur unzureichend berücksichtigt. Notwendige Hilfslösungen zur Überbrückung hätten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einen hohen Personalbedarf zur Folge. Dies gelte auch für die vorgesehenen zusätzlichen und häufigeren Meldepflichten beim Wohnungsbau.

Gesetz für mehr Überblick beim Wohnungsbau

Das Gesetz sieht unter anderem vor, Daten über das Baugeschehen in kürzeren Abständen zu erheben und eine neue Statistik einzuführen. Ziel sind bessere Informationen über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, um daraus Schlüsse für die Wohnungspolitik ziehen zu können.

Die Baufertigstellungsstatistik soll zukünftig monatlich erhoben werden - ergänzt durch eine neue Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Damit könnten die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken geschlossen werden, so die Gesetzesbegründung. Es bestehe ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können. Ebenso seien Daten zur in Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erforderlich.

Termin

Ein Termin für die Behandlung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss steht noch nicht fest.

05.07.2024

Beratungsgang

Es liegt noch kein Termin für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses vor.

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