Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)Wachstumschancen
- Anrufungsorgan:
Bundesrat
- Anrufungsdatum:
24.11.2023
- Anrufungsdrucksache:
- Gesetzeskategorie:
zustimmungsbedürftiges Gesetz
- Gesamter Vorgang in DIP
- Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
Inhalt
Entlastungen für die deutsche Wirtschaft
Ziel des vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedeten Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.
Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz
Zu dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder fordern in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
Sie kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf.
21.02.2024
Beratungsgang
21.02.2024 - Sitzung: Einigung
Ergebnis
Vermittlungsausschuss findet Kompromiss beim Wachstumschancengesetz
Der Vermittlungsausschuss hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen.
Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die
- Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
- Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate,
- auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten.
Der Vermittlungsausschuss schlägt darüber hinaus vor, aus dem Wachstumschancengesetz u.a. die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen zu streichen.
Inkrafttreten
Das Wachstumschancengesetz war am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, wurde es am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 28. März 2024 in Kraft.
28.03.2024
Ergebnis des Vermittlungsverfahrens: