21.02.2000

Vermittlungsausschuss berät Zulassung von Drogenkonsumräumen

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird am kommenden

Mittwoch, dem 23. Februar 2000, 17.00 Uhr,

im Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchner Straße 3 - 5,

10111 Berlin - Mitte,

Saal 304,

das Dritte Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzesberaten.

Der Bundesrat hatte am 4. Februar 2000 dem auf einen Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgehenden Gesetz die Zustimmung versagt. Daraufhin hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.

Das Gesetz ermächtigt die Landesregierungen, die Voraussetzungen, unter denen Drogenkonsumräume zugelassen und betrieben werden dürfen, in einer Rechtsverordnung zu regeln. Dabei sind bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zu beachten, die den Verbrauch von Betäubungsmitteln in diesen Räumen - insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Kontrolle - von der Einhaltung gewisser Mindeststandards abhängig machen. Daneben sieht das Gesetz unter anderem ein Meldesystem und Substitutionsregister für Opiatabhängige sowie einen besonderen Qualifikationsnachweis für Substitutionsmittel verschreibende Ärzte vor.

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