Wenn Landesregierungen zukünftig Drogenkonsumräume zulassen, sollen sie auch Regelungen über die Vermittlung von ausstiegsorientierten Angeboten der Beratung und Therapie festlegen. Dies ist der wesentliche Inhalt des Einigungsvorschlags, den der Vermittlungsausschuss am heutigen Abend beschlossen hat. Der Vorschlag sieht darüber hinaus vor, dass die derzeitigen "Fixerstuben" nur weiter betrieben werden dürfen, wenn die jeweilige Landesregierung spätestens zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der neuen Vorschriften die rechtlichen Voraussetzungen für die Legalisierung geschaffen hat. Der Gesetzesbeschluss sah lediglich eine einjährige Übergangsfrist vor.
Statt einer zentralen Stelle der Länder - so der ursprüngliche Bundestagsbeschluss - soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Länder im Wege der Organleihe zur Entgegennahme von Meldungen der Methadon verschreibenden Ärzte und der Führung des sog. Substitutionsregisters zuständig sein.
1.041 Zeichen