Der Vermittlungsausschuss hat heute zur Änderung des Abgeordneten- und Europaabgeordnetengesetzes einen Einigungsvorschlag beschlossen, der bei einem Zusammentreffen von Ansprüchen aus der Abgeordnetenentschädigung und Versorgungsansprüchen aus Landesrecht einen Eingriff des Bundes in Regelungskompetenzen der Länder vermeidet. Dies war auch das Ziel der Anrufung des Bundesrates zu dem Gesetz, das im Übrigen verschärfte Anrechnungsbestimmungen für das Übergangsgeld von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären sowie Regelungen zur Amtsausstattung enthält.
Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
- Drucksache 97/00 (Beschluss) -
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