Der Vermittlungsausschuss beschloss am Mittwochabend einen Einigungsvorschlag zum Stiftungssteuerrecht. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem Gesetzesbeschluss des Bundestages vor:
Um neu gegründete Stiftungen möglichst schnell handlungsfähig auszustatten, sollen Zuwendungen bis zu einem Betrag von 600.000 Mark innerhalb eines Zehnjahreszeitraumes neben dem bisher geltenden Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können. Zur Verbesserung der Rücklagen sollen zusätzlich höchstens zehn Prozent der zeitnah zu verwendenden Mittel (außer solchen aus Vermögensverwaltung) in eine Rücklage eingestellt werden können. Begünstigt werden sollen alle Stiftungen, unabhängig, ob sie privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich verfasst sind. Zu letzteren gehören auch die kirchlichen Stiftungen.
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen
- Drucksache 205/00 (Beschluss) -
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