26.09.2000

Vermittlungsausschuss berät Rindfleischetikettierung und Grundstücksrechtsänderung

In seiner Sitzung am

Mittwoch, 27. September 2000, 18.00 Uhr,

im Bundesratsgebäude, Leipziger Str. 3 - 4, Saal 2.088,

in 10117 Berlin,

befasst sich der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat mit zwei Tagesordnungspunkten:

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes wurde vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2000 beschlossen. Es enthält im Anschluss an die bisherigen allgemeinen Durchführungsvorschriften nähere Regelungen über ein ab 1. September 2000 geltendes obligatorisches Etikettierungssystem. Bei dieser ersten Stufe der obligatorischen Rindfleischetikettierung geht es um Herkunftsangaben zur Schlachtung, Zerlegung und Kategorie des Tieres, von dem das Fleisch stammt. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf im "ersten Durchgang" hatte der Bundesrat die den Ländern drohenden finanziellen und personellen Belastungen infolge vorzunehmender Kontrollen kritisiert und eine Beteiligung des Bundes an der Überwachung der obligatorischen Etikettierung gefordert. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages sollen für die Überwachung der obligatorischen Etikettierung der Marktbeteiligten, die einem System der fakultativen Etikettierung angehören, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), im Übrigen die Länder zuständig sein. Mit Beschluss vom 14. Juli 2000 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen und gefordert, die BLE solle auch die obligatorische Rindfleischetikettierung überwachen. In der Begründung - Bundesratsdrucksache 386/00 (Beschluss) - weist der Bundesrat darauf hin, etikettierte Ware überschreite in beträchtlichem Ausmaß die Ländergrenzen, eine Kontrolle sei deshalb länderübergreifend zu regeln. Fiele die Kontrolle des gesamten Bereichs der obligatorischen Etikettierung in die Zuständigkeit der Länder, seien große finanzielle Belastungen für Länder und Landkreise zu befürchten.

Das Gesetz zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsänderungsgesetz) enthält u. a. eine Regelung, wonach den Nachfolgeorganisationen der von den Nationalsozialisten zerschlagenen Gewerkschaften in Verfahren nach dem Investitionsvorranggesetz die Rechte eines Beteiligten eingeräumt werden. Weitere Regelungen betreffen u. a. die Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des vom berechtigten Nutzer an den Grundstückseigentümer zu zahlenden Nutzungsentgelts.

Der Bundesrat hat dem Grundstücksrechtsänderungsgesetz in seiner Sitzung am 14. Juli 2000 nicht zugestimmt. Am 16. August 2000 hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.

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