27.09.2000

Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Überwachung bei obligatorischer Rindfleischetikettierung

Der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat hat sich heute Abend nach kurzer Beratung auf ein Konzept geeinigt, wie zukünftig die obligatorische Rindfleischetikettierung überwacht werden soll. Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Aufgaben einer "Clearingstelle" übernehmen soll. Neben die bisherigen Zuständigkeiten im Rahmen der fakultativen Etikettierung einschließlich der dabei vorzunehmenden Überwachung der obligatorischen Angaben treten künftig die Koordinierung systembezogener Kontrollen und ländergrenzenübergreifende Ermittlungen von Etikettierungsverstößen einschließlich deren Sanktionierung, wobei sichergestellt wird, dass nicht zugleich eine Landesbehörde für die Ermittlung des gleichen Sachverhalts zuständig ist. Um eine Beteiligung mehrerer Länder an der Überwachung EU-zugelassener Schlacht- und Zerlegungsbetriebe zu vermeiden, soll die BLE diese Betriebe überwachen. Dem Einigungsvorschlag zufolge werden die Länder dagegen systembezogene Kontrollen nach Prüfplänen der Clearingstelle bei denjenigen Marktbeteiligten im Hoheitsgebiet durchführen, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Darüber hinaus haben die Länder den ersten Zugriff bei verdachtsbezogenen Kontrollen und teilen der BLE Etikettierungsverstöße mit, die zur ländergrenzenübergreifenden Ermittlung möglicher weiterer Verstöße führen. Weitere Einzelheiten des Einigungsvorschlages betreffen die Kontrolldichte bei der systembezogenen Überwachung, die in einem Prüfplan festzulegen ist.

Über die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses wird nun zunächst der Deutsche Bundestag beraten und entscheiden, ob das am 29. Juni 2000 verabschiedete Gesetz entsprechend dem erzielten Kompromiss geändert werden soll. Der Bundesrat muss dann in einem zweiten Schritt über die Frage der Zustimmung befinden. 

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