Der Vermittlungsausschuss hat am Abend zum Grundstücksrechtsänderungsgesetz einen Kompromiss erzielt. Nach Auffassung des Vermittlungsausschusses soll es - wie im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehen - dabei bleiben, dass die BGAG Immobilien Ost GmbH (BIO) oder die Gewerkschaftliche Immobiliengesellschaft für Restitutionsobjekte mbH (GIRO) am Investitionsvorrangverfahren beteiligt werden, obwohl sie ihre vermögensrechtlichen Ansprüche durch Abtretung erlangt haben. Unerheblich sei dabei, ob ursprünglicher Anmelder der Ansprüche der Deutsche Gewerkschaftsbund beziehungsweise die Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes mbH die Deutsche Angestellten Gewerkschaft beziehungsweise die Vermögensverwaltung der DAG GmbH oder etwa auch der Christliche Gewerkschaftsbund gewesen sind. In allen diesen Fällen verlassen die Ansprüche durch die Abtretung nicht das "Lager" der unterschiedlichen Arbeitnehmervertretungen, die der Auflösung und Beschlagnahme oder der "Gleichschaltung" durch das nationalsozialistische Regime unterlagen. Zukünftig sollen nur solche Abtretungsempfänger am Investitionsvorrangverfahren beteiligt sein, die eine besonders enge Beziehung zu dem Abtretenden - wie die BIO und die GIRO zu den Gewerkschaften - aufweisen.
Die im Gesetz ursprünglich vorgesehene Beteiligungszusammenfassung von Splitterbeteiligungen wurde gestrichen. Von dieser Regelung war eine erhebliche Mehrbelastung der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen befürchtet worden.
Der Deutsche Bundestag wird nun den Einigungsvorschlag beraten und ggf. ein entsprechend geändertes Gesetz verabschieden, das dann dem Bundesrat erneut zur Entscheidung über die Zustimmung vorgelegt wird.
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