07.12.2000

Bezugsgrößenanteil steigt von fünf auf neun Prozent der Eckvergütung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromissvorschlag zur Neuregelung der Gefangenenentlohnung unterbreitet. Danach steigt das Arbeitsentgelt der Gefangenen, das bisher bei 5 Prozent der Eckvergütung (monatlich etwa 215 Mark) liegt, auf 9 Prozent (rund 400 Mark) an. Der Bundestagsbeschluss hatte noch eine Erhöhung um 15 Prozent (ca. 660 Mark) vorgesehen. Darüber hinaus soll es nicht-monetäre Vorteile für Gefangene geben. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses sieht hierzu vor, dass zukünftig - abhängig von der Dauer der Beschäftigung - maximal sechs Tage pro Jahr zur Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes oder als Hafturlaub in Anspruch genommen werden können. Schließlich sollen diejenigen Gefangenen, für die auf Grund ihrer Persönlichkeit oder aus anderen Gründen die Gewährung von Arbeitsurlaub oder eine Anrechnung auf den Entlassungszeitpunkt ausgeschlossen sind, eine Ausgleichsentschädigung von 15 Prozent des ihnen gewährten Arbeitsentgeltes oder der ihnen gewährten Ausbildungsbeihilfe erhalten.

1.124 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.