Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromissvorschlag zur Neuregelung der Gefangenenentlohnung unterbreitet. Danach steigt das Arbeitsentgelt der Gefangenen, das bisher bei 5 Prozent der Eckvergütung (monatlich etwa 215 Mark) liegt, auf 9 Prozent (rund 400 Mark) an. Der Bundestagsbeschluss hatte noch eine Erhöhung um 15 Prozent (ca. 660 Mark) vorgesehen. Darüber hinaus soll es nicht-monetäre Vorteile für Gefangene geben. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses sieht hierzu vor, dass zukünftig - abhängig von der Dauer der Beschäftigung - maximal sechs Tage pro Jahr zur Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes oder als Hafturlaub in Anspruch genommen werden können. Schließlich sollen diejenigen Gefangenen, für die auf Grund ihrer Persönlichkeit oder aus anderen Gründen die Gewährung von Arbeitsurlaub oder eine Anrechnung auf den Entlassungszeitpunkt ausgeschlossen sind, eine Ausgleichsentschädigung von 15 Prozent des ihnen gewährten Arbeitsentgeltes oder der ihnen gewährten Ausbildungsbeihilfe erhalten.
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