08.12.2000

Vermittlungsausschuss empfiehlt gestaffelte Entfernungspauschale

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in der Nacht mehrheitlich einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale beschlossen, wonach es grundsätzlich bei der Umwandlung der als Werbungskosten abzugsfähigen Kilometerpauschale in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale und eine Anhebung von 70 Pfennig auf 80 Pfennig verbleiben soll. Abweichend vom Gesetz, das der Deutsche Bundestag vor kurzem beschlossen hat, sieht die Empfehlung des Vermittlungsausschusses eine entfernungsabhängige Staffelung vor. Bei Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von bis zu zehn Kilometern sollen 70 Pfennig, ab dem elften Entfernungskilometer 80 Pfennig in Ansatz gebracht werden können. Gleichzeitig soll eine Nachweispflicht für jene Auto- und Bahnfahrer eingeführt werden, die mehr als 10.000 Mark Fahrtkosten pro Jahr geltend machen.

Der Deutsche Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung über die Empfehlung des Vermittlungsausschusses beschließen. Der Bundesrat entscheidet in seiner Sitzung am 21. Dezember 2000.

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