Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, 7. Februar 2001, 18.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Str. 3 -4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zusammen, um die in seiner Sitzung am 7. Dezember 2000 vertagten Punkte
- Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
- Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften (VerkVÄndG)
zu beraten.
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss zum Bundeswahlgesetz vor allem deshalb angerufen, weil die Länder mit der geplanten Neuregelung der Erstattung von Bundestagswahlkosten nicht einverstanden waren. Streitpunkt ist hier die im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehene Festsetzung des pauschalen Erstattungsbetrages. Der Bundesrat spricht sich zur nächsten Bundestagswahl für eine Restkostenpauschale in Höhe von 0,45 EURO pro Wahlberechtigten aus.
Bei den verkehrswegerechtlichen Vorschriften geht es im Wesentlichen um die von der Europäischen Kommission beanstandete deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist, dass nach Ansicht des Bundesrates das Institut der Plangenehmigung auch für Vorhaben in Frage kommt, für die eine UVP durchzuführen ist, sofern die Regelungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit im vorgelagerten Verfahren angewendet werden.
Darüber hinaus wird sich der Vermittlungsausschuss mit folgenden beiden Tagesordnungspunkten befassen:
- Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz - LPartGErgG)
- Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Zu Tagesordnungspunkt 1 hatte der Bundestag am 8. Dezember 2000 die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Der Bundesrat hatte dem Gesetz, das unter anderem Folgeregelungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft im öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht enthält, in seiner Sitzung am 1. Dezember 2000 die Zustimmung verweigert.
Zu TOP 2 hat der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses am 21. Dezember 2000 beschlossen. Ziel der Anrufung ist zum einen, auch die Haltung eines gefährlichen Hundes, die landesrechtlich verboten ist, unter Strafe zu stellen. Zum anderen fordert der Bundesrat einen generellen Sachkundenachweis auch von privaten Tierhaltern. Schließlich soll die Ermächtigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Erlass von Eilverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates aus dem Gesetz gestrichen werden (vgl. PM-Nr. 222/2000).
Die Vorbesprechungen zur Sitzung des Vermittlungsausschusses finden um 16.00 Uhr statt, für die
- A-Seite in Saal 2.088,
- B-Seite in Saal 2.128.
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Drucksache 638/00 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften
Drucksache 641/00 (Beschluss)
Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz -LPartGErgG)
Drucksache 838/00 (Beschluss)
Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Drucksache 802/00 (Beschluss)
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