07.02.2001

Vermittlungsausschuss will Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalter ermöglichen

Durch das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde soll nach dem Willen des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag künftig die Bundesregierung ermächtigt werden, per Rechtsverordnung einen "Sachkundenachweis" unter anderem auch von privaten Hundehaltern verlangen zu können. Die bisherige Regelung im Tierschutzgesetz erstreckt sich nur auf die gewerbsmäßige Tierhaltung. Der Vermittlungsausschuss folgte damit einem entsprechenden Änderungsvorschlag des Bundesrates.

In einem weiteren Punkt einigte sich der Vermittlungsausschuss auf die Linie des Bundesrates: Durch Einführung eines neuen Tatbestandes sollen nicht nur das widerrechtliche Handeln oder Züchten, sondern auch das unerlaubte Halten gefährlicher Hunde unter Strafe gestellt werden. Wer sich ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung gefährliche Hunde hält, muss danach in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen.

Über den Vermittlungsvorschlag wird jetzt der Deutsche Bundestag beraten.

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