Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat heute einen Kompromiss zu der geplanten Änderung des Bundeswahlgesetzeserzielt. Die Erstattung der Bundestagswahlkosten soll danach - wie im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehen - zum Teil genau (Grundansatz) und zum Teil pauschal (fester Betrag) abgerechnet werden. Entgegen dem Gesetzesbeschluss wird jedoch die Staffelung nach Gemeindegrößen als Basis für den "festen Betrag" beibehalten. Diese so genannte Restkostenpauschale soll nunmehr je Wahlberechtigten 0,45 EURO für Gemeinden mit bis zu 100.000 Wahlberechtigten und 0,70 EURO für Gemeinden mit mehr als 100.000 Wahlberechtigten betragen. Z. B. Portokosten für die Versendung der Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigungen könnten dadurch zukünftig "spitz" abgerechnet werden. Druck- und Papier- sowie zusätzliche Personal- und Sachkosten etwa würden hingegen wie auch Kosten der Landes- und Kreiswahlleiter pauschal abgerechnet. Die durch die Preisentwicklung notwendigen Anpassungen sollen frühestens für eine Wahl nach dem 1. Januar 2005 vom Innenministerium per Rechtsverordnung, der der Bundesrat zustimmen muss, vorgenommen werden.
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