Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am heutigen Abend seine Beratungen zum Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze vertagt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Zu diesem Gesetz, das im Wesentlichen die Zuständigkeit des Standesbeamten für die Begründung der Lebenspartnerschaft beinhaltet und darüber hinaus Folgeregelungen im Öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht enthält, hat der Bundestag den Vermittlungsausschuss am 8. Dezember 2000 angerufen. Der Bundesrat hatte dem Gesetz in seiner Sitzung am 1. Dezember 2000 die Zustimmung verweigert.
Abermals vertagt wurden die Beratungen zum Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften. Mit dieser Materie hatte sich der Vermittlungsausschuss bereits am 7. Dezember vergangenen Jahres befasst, ohne eine Empfehlung zu beschließen. Bei dem Gesetz geht es vor allem um die von der Europäischen Kommission beanstandete deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
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