28.03.2001

Tierseuchenkassen sollen Zugriff auf Daten der Rinderregistrierung erhalten

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte heute eine Einigung zu dem Gesetz, das die Verarbeitung und Nutzung der im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern erhobenen Daten regelt. Der Vorschlag, der jetzt dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, entspricht dem Inhalt nach der Forderung des Bundesrates, die am 16. Februar dieses Jahres zur Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt hatte: Die Tierseuchenkassen der Länder sollen die Informationen der Rinderregistrierung aus der nationalen Datenbank insoweit verwenden dürfen, als dies zum Zweck der Beitragserhebung erforderlich ist. Bei Tierverlust zahlen die Kassen Entschädigungen an die betroffenen Tierhalter, daneben sind sie an den Kosten von Schutzimpfungen und Flächenuntersuchungen, der Kennzeichnung der Rinder und deren unschädlicher Beseitigung beteiligt. Im ursprünglichen Gesetz waren die Tierseuchenkassen nicht vorgesehen, da die Bundesregierung die Auffassung vertrat, dass die EU-rechtliche Definition "zuständige Stelle" die Kassen nicht einschließe. Der Bundesrat war dagegen der Ansicht, dass der nationale Gesetzgeber über den EU-Nutzungsbereich hinaus zusätzliche Regelungen zur Datenverwendung schaffen könne. Im Ergebnis schloss sich der Vermittlungsausschuss dieser Sichtweise an.

Über das geänderte Gesetz wird nach der Verabschiedung durch den Bundestag der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag entscheiden.

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