Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am heutigen Abend seine Beratungen zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altervorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz) vertagt. Beschlossen wurde, die Beratungen am Donnerstag nächster Woche fortzusetzen. Der Bundesrat hatte diesem Gesetz in seiner Sitzung am 16. Februar 2001 die Zustimmung versagt; der Vermittlungsausschuss wurde daraufhin noch am selben Tag von der Bundesregierung angerufen.
Erneut vertagt wurde das Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz). Zu diesem Gesetz, das im Wesentlichen die Zuständigkeit des Standesbeamten für die Begründung der Lebenspartnerschaft festlegt und darüber hinaus Folgeregelungen im Öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht enthält, hat der Bundestag den Vermittlungsausschuss am 8. Dezember 2000 angerufen, nachdem der Bundesrat dem Gesetz eine Woche zuvor die Zustimmung versagt hatte.
Abermals vertagt wurden auch die Beratungen zum Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften. Mit dieser Materie hatte sich der Vermittlungsausschuss bereits am 7. Dezember vergangenen Jahres befasst, ohne eine Empfehlung zu beschließen. Bei dem Gesetz geht es vor allem um die von der Europäischen Kommission beanstandete deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
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