Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat behandelt am
Mittwoch, 20. Juni 2001, 18.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
die nachfolgende Tagesordnung:
- Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften (VerkVÄndG)
- Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
- Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
- Gesetz zur Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie, der IVU Richtlinie und weiterer EG Richtlinien zum Umweltschutz
- Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz - LPartGErgG)
Dem Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat der Bundesrat am 11. Mai 2001 die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sieht unter anderem eine Fristverlängerung für Einbürgerungsanträge ausländischer Kinder und die Reduzierung der Einbürgerungsgebühren von 500 auf 100 Mark vor. Der Vermittlungsausschuss wurde am 16. Mai 2001 durch die Bundesregierung angerufen.
Zu dem Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz - LPartGErgG), das im Wesentlichen die Zuständigkeit des Standesbeamten für die Begründung der Lebenspartnerschaft beinhaltet und darüber hinaus Folgeregelungen im Öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht enthält, hat der Bundestag den Vermittlungsausschuss am 8. Dezember 2000 angerufen. Der Bundesrat hatte dem Gesetz in seiner Sitzung am 1. Dezember 2000 die Zustimmung verweigert.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr hat der Bundesrat am 11. Mai 2001 beschlossen. Der Bundesrat beanstandet vor allem, dass die von ihm bereits im so genannten ersten Durchgang kritisierte "Textform" beibehalten wurde. Daneben will der Bundesrat die qualifizierte elektronische Signatur für Klageschriften und andere bestimmende Schriftsätze zwingend vorschreiben. Des weiteren sollten die Landesregierungen die Möglichkeit erhalten, nicht nur die Übermittlung elektronisch signierter, sondern sämtlicher elektronischer Dokumente (zum Beispiel e-Mails) im Gerichtsverfahren per Rechtsverordnung zu regeln.
Bei dem Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften geht es im Wesentlichen um die von der Europäischen Kommission beanstandete deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss am 10. November 2000 angerufen, weil nach seiner Ansicht das Institut der Plangenehmigung auch für solche Vorhaben nach dem Bundesfernstraßengesetz in Frage kommt, für die eine UVP durchzuführen ist, sofern die Regelungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit im vorgelagerten Verfahren angewendet werden.
Zu dem Gesetz zur Umsetzung der UVPÄnderungsrichtlinie, der IVU Richtlinie und weiterer EG Richtlinien hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2001 angerufen. Der Bundesrat fordert, die im Gesetzentwurf noch vorgesehene weitergehende Privilegierung öko auditierter Unternehmen wieder aufzunehmen. Ziel ist, in den Verordnungsermächtigungen für diese Unternehmen auch im Hinblick auf den Inhalt der Antragsunterlagen Erleichterungen im Genehmigungsverfahren zu verankern. Außerdem sollte klargestellt werden, dass im Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) Vorprüfungen des Einzelfalls entfallen, wenn die Änderung oder Erweiterung eines Vorhabens offenkundig keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben kann. Darüber hinaus will der Bundesrat eine Überarbeitung der Legaldefinition der integrierten chemischen Anlagen erreichen. Die Einbeziehung chemischer Anlagen dürfe nicht über die zwingenden europarechtlichen Vorgaben hinausgehen. Der vierte Anrufungsgrund entspricht schließlich dem Begehren, das zur Anrufung des Vermittlungsausschusses bei dem Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften geführt hat: die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes in Bezug auf die Plangenehmigung.
Die Vorbesprechungen zur Sitzung des Vermittlungsausschusses finden für die
- A-Seite im Saal 2.088, 16.00 Uhr,
- B-Seite im Saal 2.128, 17.00 Uhr,
statt.
Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz - LPartGErgG)
Drucksache 739/00 (Beschluss)
Drucksache 838/00
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag)
Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften (VerkVÄndG)
Drucksache 641/00 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Drucksache 280/01 (Beschluss)
Drucksache 375/01
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung)
Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
Drucksache 283/01 (Beschluss)
Gesetz zur Umsetzung der UVPÄnderungsrichtlinie, der IVU Richtlinie und weiterer EG Richtlinien zum Umweltschutz
Drucksache 286/01 (Beschluss)
5.542 Zeichen