Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute seine Beratungen zum Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz auf Mittwoch, den 4. Juli 2001, vertagt. Zu diesem Gesetz, das im Wesentlichen die Zuständigkeit des Standesbeamten für die Begründung der Lebenspartnerschaft festlegt und darüber hinaus Folgeregelungen im Öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht enthält, hat der Bundestag den Vermittlungsausschuss am 8. Dezember 2000 angerufen, nachdem der Bundesrat dem Gesetz eine Woche zuvor die Zustimmung versagt hatte.
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