Die Beratungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurden heute nicht abgeschlossen. Damit ist noch nicht entschieden, ob die geplante Fristverlängerung zur Stellung eines Einbürgerungsantrages auf den 31. Dezember 2002 für ausländische Kinder und die Reduzierung der Einbürgerungsgebühren auf 100 Mark unverändert in Kraft treten können (vergleiche Pressemitteilung 78/2001). Der Vermittlungsausschuss wird sich mit den Regelungen erneut am 4. Juli 2001 befassen.
608 Zeichen