Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verständigte man sich heute Abend darauf, gleichzeitig mit der geplanten Erhöhung der Renten für ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit auch die Rentenberechnung der Opfer des SED-Regimes zu ändern. Konkret werden Vorschriften im Sozialgesetzbuch VI und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz modifiziert. Verfolgte sollen danach beantragen können, dass ihre Renten neu festgestellt werden, wenn ihre Verfolgungszeiten anerkannt sind. Einbezogen in die Neuregelung sind auch zu Zeiten der DDR politisch verfolgte Schüler.
Der Vorschlag wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Folgt er dem Einigungsvorschlag, kann der Bundesrat bereits in seiner Sitzung an diesem Freitag, 22. Juni 2001, das entsprechend geänderte Gesetz beschließen.
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