20.06.2001

Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zum Zensusvorbereitungsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend einen Einigungsvorschlag zum Zensusvorbereitungsgesetz unterbreitet. Der Vorschlag sieht eine Verschiebung des Stichtages vor, zu dem die Meldebehörden eine Stichprobenerhebung durchzuführen haben; die erhobenen Daten sollen den statistischen Landesämtern übermittelt werden. Dieser Stichtag, der in dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz mit dem 19. September 2001 angegeben ist, soll nunmehr auf den 5. Dezember 2001 festgesetzt werden. Der Bundesrat hatte eine Verschiebung des Stichtages gefordert, weil den Ländern angesichts des noch nicht abgeschlossenen späten Gesetzgebungsverfahrens die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und ressourcenschonenden Vorbereitung gegeben werden müsse. Sowohl die Statistischen Landesämter als auch die Gemeinden hätten den bisherigen Stichtag nur schwer einhalten können.

Die weitere Forderung des Bundesrates nach einer Finanzzuweisung des Bundes an die Länder, um bei Gemeinden und Ländern entstehende Mehrbelastungen wie bei allen früheren Volkszählungen auszugleichen, blieb unerfüllt. Es bleibt demnach bei der im Bundesstatistikgesetz festgelegten Regelung, wonach die Kosten, soweit sie bei den Bundesbehörden entstehen, vom Bund, im übrigen von den Ländern getragen werden. In der Regel bedeutet dies in etwa eine Verteilung der Kosten zu einem Drittel für den Bund und zu zwei Dritteln für die Länder.

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