Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat legte heute Abend einen Einigungsvorschlag zu den geplanten Änderungen der Formvorschriften im Privatrecht vor. Die vom Bundesrat kritisierte "Textform" bleibt danach im Gesetz und soll in das Privatrecht eingeführt werden. Allerdings muss im Unterschied zur ursprünglichen Regelung das Ende der Erklärung durch "Nachbildung einer Namensunterschrift" erkennbar gemacht sein. Als Erleichterung gegenüber der bislang im Privatrecht geltenden Schriftform soll die "Textform" die eigenhändige Unterschrift in bestimmten Fällen entbehrlich machen. Im Gegensatz zur neuen "elektronischen Form" bedarf es bei der "Textform" keiner elektronischen Signatur.
Außerdem sollen die Landesregierungen die Möglichkeit erhalten, nicht nur die Übermittlung elektronisch signierter, sondern sämtlicher elektronischer Dokumente wie zum Beispiel e-Mails im Gerichtsverfahren per Rechtsverordnung zu regeln.
Nicht durchsetzen konnte sich dagegen die Forderung des Bundesrates, die qualifizierte elektronische Signatur für Klageschriften und andere bestimmende Schriftsätze zwingend vorzuschreiben.
Der Kompromiss wird jetzt dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Folgt dieser dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, kann der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, 22. Juni 2001, über das Gesetz in der geänderten Fassung beraten.
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