Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat folgte heute im Wesentlichen den Änderungsbegehren des Bundesrates in Bezug auf das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz.
Öko-auditierte Unternehmen sollen danach stärker privilegiert werden. Ziel ist, in den Verordnungsermächtigungen Erleichterungen für diese Unternehmen auch im Hinblick auf die im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Antragsunterlagen zu verankern.
Darüber hinaus wurde die Legaldefinition der integrierten chemischen Anlagen überarbeitet. Damit geht die Einbeziehung chemischer Anlagen entsprechend der Forderung des Bundesrates nicht über die zwingenden europarechtlichen Vorgaben hinaus.
Schließlich soll im Bundesfernstraßengesetz eine neue Vorschrift eingefügt werden, wonach Plangenehmigungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung aber ohne Erörterungstermin in den neuen Ländern noch bis zum 31. Dezember 2006 durchgeführt werden können. Auf Grund dieser Regelung wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften für erledigt erklären.
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses geht nunmehr an den Deutschen Bundestag. Folgt er dem Vorschlag, kann der Bundesrat am Freitag, 22. Juni 2001, über das Gesetz in dieser geänderten Fassung beraten.
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