Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am heutigen Vormittag das am 22. Juni 2001 vom Deutschen Bundestag in geänderter Fassung beschlossene Zensusvorbereitungsgesetz bestätigt. Damit bleibt es nicht nur bei der insbesondere für die Meldebehörden maßgeblichen Stichtagsverlegung auf den 5. Dezember 2001, sondern auch bei der durch das Bundesstatistikgesetz vorgegebenen Kostenverteilung, wonach der Bund die bei den Bundesbehörden entstehenden und die Länder die übrigen Kosten tragen. In der Regel bedeutet dies in etwa eine Kostenverteilung zu einem Drittel für den Bund und zu zwei Dritteln für die Länder.
Das Zensusvorbereitungsgesetz sieht Testerhebungen zur Vermeidung einer herkömmlichen Vollerhebung - wie zuletzt bei der Volkszählung 1987 - vor. Mit diesen Tests soll die Qualität der Registerdaten geprüft werden, und zwar der Melderegister und Dateien der Bundesanstalt für Arbeit, die als Datenquellen genutzt werden sollen, sowie der statistischen Verfahren und methodischen Untersuchungen. Daneben sollen in ausgewählten Gemeinden Gebäude und Wohnungsstichproben stattfinden. Für die Testuntersuchungen ist ferner eine Befragung von Personen erforderlich, die in den für die Stichprobenerhebungen ausgewählten Gebäuden wohnen, um die Qualität und Validität der aus den Registern gewonnenen Daten und der dabei angewandten statistischen Verfahren zu überprüfen.
Für den Fall der Bestätigung eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes bedarf es nach der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses keiner erneuten Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag. Der Bundesrat wird dagegen am 13. Juli 2001 entscheiden, ob er der Gesetzesfassung nunmehr zustimmt.
1.788 Zeichen