07.11.2001

Einigung im Vermittlungsausschuss zur geplanten Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte

Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat einigten sich heute Nachmittag auf einen Kompromiss zu dem Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte. Danach sollen die Gesamtvergütungen der Ärzte in den neuen Ländern für die Jahre 2002 bis 2004 erhöht werden. Konkret sieht das Vermittlungsergebnis vor, dass bei der Vereinbarung der Gesamtvergütung für den genannten Zeitraum die Veränderungsrate um jährlich bis zu drei Prozentpunkte überschritten werden soll, wenn dadurch die Beitragssatzstabilität nicht gefährdet wird. Die damit verbundenen Mehrausgaben sind durch Einsparungen bei den Leistungen der Krankenkassen des jeweiligen Landes zu erwirtschaften. Außerdem verständigte man sich darauf, dass die Auswirkungen dieses Kompromissvorschlags sowie der Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte insgesamt überprüft werden. Hierzu muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis spätestens 30. Juni 2005 einen Bericht vorlegen. Auf der Grundlage des Berichts soll festgestellt werden, ob weitere Maßnahmen zur stufenweisen Angleichung der Vergütungen der Vertragsärzte an das Westniveau notwendig sind, um die ambulante Versorgung im Osten sicherzustellen.

Durch das Gesetz soll das so genannte Wohnortprinzip für die Vereinbarung der Gesamtvergütung der Ärzte und Zahnärzte im System der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Im Ergebnis würden die Honorarvereinbarungen jeweils für die Region getroffen werden, in der die Versicherten wohnen. Ziel des Gesetzes ist in erster Linie, die mit dem bislang vorherrschenden "Kassensitzprinzip" einhergehenden Benachteiligungen der Ärzte in den neuen Ländern zu beseitigen. Das Gesetz soll für eine leistungsgerechte Verteilung der ärztlichen und zahnärztlichen Honorare zwischen den verschiedenen Versorgungsregionen sorgen.

2.022 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.