Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Bundeswehrneuausrichtungsgesetz bestätigt. Nach der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses bedarf es im Falle der Bestätigung eines vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes keiner erneuten Beschlussfassung durch den Bundestag. Für den Bundesrat stellt sich damit am 20. Dezember die Frage, ob er gegen das unveränderte Gesetz Einspruch einlegt.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 30. November das vom Deutschen Bundestag beschlossene Versorgungskonzept für vorzeitig in den Ruhestand versetzte Berufssoldaten als inakzeptabel bezeichnet. Das Konzept sieht im Wesentlichen vor, dass in den Jahren 2002 bis 2006 bis zu 3.000 Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung vor Überschreiten der für sie maßgeblichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden können, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und hiermit die Jahrgangsstrukturen an die Vorgaben des jeweils gültigen Personalstrukturmodells angepasst werden. Der Bundesrat bezeichnete die vorgesehenen Versorgungsregelungen als unvertretbare Besserstellung der Berufssoldaten gegenüber der Beamtenschaft und schlug einschränkende Maßnahmen vor.
Neben der geplanten Anpassung der Personalstärke der Streitkräfte sieht das vom Deutschen Bundestag am 9. November 2001 beschlossene Gesetz die Verkürzung des Grundwehrdienstes von zehn auf neun Monate vor. Diese Dienstzeit soll je nach Bedarf der Streitkräfte zusammenhängend oder in Abschnitten geleistet werden können. Die Verkürzung des Grundwehrdienstes führt auch zu einer Verkürzung des Zivildienstes von elf auf zehn Monate.
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