29.01.2002

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zur Neuregelung des Naturschutzrechts

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Abend einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften unterbreitet.

Der Kompromiss sieht vor allem eine Neufassung der von der Landwirtschaft zu beachtenden Grundsätze der "guten fachlichen Praxis" vor. Im Einzelnen müssen bei der landwirtschaftlichen Nutzung die Bewirtschaftung standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen gewährleistet werden. Vermeidbare Beeinträchtigungen von vorhandenen Biotopen sind zu unterlassen. Die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente sind zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren. Die Tierhaltung hat in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau zu stehen; schädliche Umweltauswirkungen sind zu vermeiden. Auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Eine schlagspezifische Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechts zu führen.

Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist nach dem Kompromissvorschlag das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen muss hierbei eingehalten werden.

Über die Änderungsempfehlung des Vermittlungsausschusses entscheidet nun der Deutsche Bundestag. Folgt er dem Vorschlag, befindet abschließend der Bundesrat über das Gesetz.

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