Unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Abend die Beratungen zum Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit auf Mittwoch, den 12. Juni 2002, 15.00 Uhr, vertagt.
Der Bundesrat hatte gegen die Haftungsregelung für Unternehmer des Baugewerbes, die andere Unternehmen des Baugewerbes mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragen (so genannte General- beziehungsweise Hauptunternehmerhaftung) schwerwiegende rechtliche Bedenken geäußert. Die Haftungsregelung sei darüber hinaus unpraktikabel und führe zu enormen bürokratischen und finanziellen Zusatzbelastungen der Bauwirtschaft. Im Übrigen hatte der Bundesrat ordnungspolitische Bedenken angeführt, da Kernaufgaben der staatlichen Stellen auf die Unternehmen des Baugewerbes abgewälzt würden. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit müsse bei den Ursachen und nicht lediglich bei den Symptomen ansetzen.
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