15.05.2002

Vermittlungsausschuss bestätigt Besoldungsstrukturgesetz

Auch Leiter öffentlicher Schulen und Abteilungsleiter von Kommunalbehörden können zukünftig in Beamtenverhältnisse auf Zeit berufen werden. Dies ist das Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, der am Abend das Gesetz, wie es der Deutsche Bundestag am 21. März 2002 angenommen hatte, bestätigte.

Der Bundesrat hatte kritisiert, dass Führungsämter auf Zeit auf besonders herausgehobene Spitzenpositionen beschränkt bleiben müssten. Die geplante Ausweitung liefe Gefahr, gegen den verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundsatz des Lebenszeitbeamtentums zu verstoßen.

658 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.