Auch Leiter öffentlicher Schulen und Abteilungsleiter von Kommunalbehörden können zukünftig in Beamtenverhältnisse auf Zeit berufen werden. Dies ist das Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, der am Abend das Gesetz, wie es der Deutsche Bundestag am 21. März 2002 angenommen hatte, bestätigte.
Der Bundesrat hatte kritisiert, dass Führungsämter auf Zeit auf besonders herausgehobene Spitzenpositionen beschränkt bleiben müssten. Die geplante Ausweitung liefe Gefahr, gegen den verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundsatz des Lebenszeitbeamtentums zu verstoßen.
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