Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz) vorgeschlagen.
Danach soll das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zukünftig in einer Rechtsverordnung auch Bestimmungen darüber treffen können, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig wird für die Rückverfolgung und das Verfahren der Rückverfolgung im Rahmen der Etikettierung. Damit liegt der Vermittlungsausschuss der Sache nach auf der Linie des Bundesrates, der im Rahmen der Anrufung gefordert hatte, dass dann, wenn eine nach Landesrecht zuständige Behörde, feststellt, dass die Prüfung der Vermarktung von Fischen und Fischereierzeugnissen in dem betreffenden Betrieb und in den Betrieben aller vorgelagerten Vermarktungsstufen in einem anderen Land fortzuführen ist, für diese Prüfung die Zuständigkeit für die Überwachung auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übergehen soll.
Folgt der Deutsche Bundestag der Änderungsempfehlung des Vermittlungsausschusses, so hat der Bundesrat darüber zu befinden, ob er dem geänderten Gesetz zustimmt.
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