Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Verbraucherinformationsgesetz und Gesetz zur Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz sowie das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit bestätigt.
Der Bundesrat hatte dem Verbraucherinformationsgesetz in seiner Sitzung am 31. Mai 2002 die Zustimmung unter anderem mit der Begründung versagt, das Gesetz sei mit so gravierenden Mängeln behaftet, dass diese auch nicht in einem Vermittlungsverfahren behoben werden könnten. Daraufhin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.
Zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Unter anderem ging es ihm um die Verabschiedung einer Geschäftsordnung für die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einzurichtenden Ausschüsse.
Der Bundesrat hatte darüber hinaus festgestellt, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedürfe. Mit der Bestätigung des Gesetzesbeschlusses des Bundestages durch den Vermittlungsausschuss wird das Gesetz allerdings dem Bundesrat weiterhin als so genanntes Einspruchsgesetz vorgelegt.
1.292 Zeichen