Auch die Auszubildenden an "sonstigen" Bildungseinrichtungen sollen Beteiligungsmöglichkeiten erhalten. Bislang konnten diese auf Grund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden. Damit wurde das vom Deutschen Bundestag am 18. April 2002 beschlossene Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes in der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses bestätigt. Der Bundesrat drang mit seiner Auffassung, das Gesetz führe zu einer weiteren Regulierung des Arbeitsmarktes, die mit erheblichen Kostensteigerungen für die Länder verbunden sei, nicht durch.
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