Das weitgehend eigenständige Regelungswerk eines Völkerstrafgesetzbuches stellt künftig Verbrechen gegen das Völkerrecht unter Strafe und spiegelt so die Entwicklung des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts wider. Neben den Verbrechen des Völkermords sind in dem neuen Völkerstrafgesetzbuch unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, gegen das Eigentum und sonstige Rechte sowie gegen humanitäre Operationen geregelt. Die Einführung dieses Völkerstrafgesetzbuches ist das Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses, der am Abend das Gesetz, wie es der Deutsche Bundestag am 25. April 2002 angenommen hatte, bestätigte.
Dem Bundesrat gingen die im Deutschen Bundestag beschlossenen materiell strafrechtlichen Deliktskataloge nicht weit genug.
890 Zeichen