Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das vom Deutschen Bundestag am 25. April 2002 beschlossene Sechste Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) bestätigt. Damit wird die Studiengebührenfreiheit rahmenrechtlich durch Gesetz verankert. Darüber hinaus werden die Länder durch das Gesetz zur Bildung von Studierendenschaften verpflichtet. Auch Bachelor- und Masterstudiengänge werden aus den Erprobungsstadien in das Regelangebot der Hochschulen überführt. Der Bundesrat hatte kritisiert, dass der Bund für ein solches Gesetz keine Gesetzgebungskompetenz habe und dieses im Übrigen einer grundlegenden Überarbeitung bedürfe.
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