Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat dem Anrufungsbegehren des Bundesrates zum Zollfahndungsneuregelungsgesetz Rechnung getragen. Die Zollfahndungsbehörden dürfen zukünftig personenbezogene Daten über Zeugen, Hinweisgeber, Kontakt- und Begleitpersonen außer an andere Behörden des Zollfahndungsdienstes auch an Polizeibehörden weitergeben. Der Bundesrat hatte sich für die Ausdehnung der Weitergabe von Daten auf Polizeibehörden zu Zwecken der Gefahrenabwehr ausgesprochen und dabei unter anderem auf die häufig enge Zusammenarbeit von Zoll und Polizei hingewiesen.
Die Übermittlung der Daten auch an Strafgerichte und Strafverfolgungsbehörden für Zwecke der Strafverfolgung bleibt - wie schon im Gesetzesbeschluss vorgesehen - zulässig.
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