Der Vermittlungsausschuss ist heute der Auffassung des Bundesrates gefolgt, wonach die im Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzesvorgesehene Änderung des Vertriebsweges für Impfstoffe gestrichen werden soll. Der Bundestag hat nun darüber zu befinden haben, ob er der Empfehlung des Vermittlungsausschusses folgt.
Der Bundesrat hatte sich gegen die Direktbelieferung von Krankenhäusern, Gesundheitsämtern und Ärzten mit Impfstoffen ausgesprochen. Er hatte argumentiert, der Vertriebsweg über die Apotheken garantiere ein Höchstmaß an Arzneimittelsicherheit und habe sich bewährt. Argumente, wonach die Direktbelieferung zu Kosteneinsparungen führen sollten, seien nicht belegt. Schon bisher habe für Impfstoffe eine Ausnahme von der Arzneimittelpreisverordnung gegolten.
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