12.06.2002

Rechtsverordnungen des Verkehrsministeriums zum COTIF sollen überwiegend der Zustimmung des Bundesrates bedürfen

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) einen Einigungsvorschlag vorgelegt. Danach soll ein großer Teil der in Artikel 2 des Gesetzes geregelten Verordnungsermächtigungen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Weitere Regelungen sollen zukünftig in Rechtsverordnungen des Verkehrsministeriums erfolgen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Der Bundesrat hatte im Rahmen der Anrufung des Vermittlungsausschusses den Ausschluss der Zustimmungsbedürftigkeit beim Erlass von Rechtsverordnungen kritisiert. Die Länder seien in den Vollzug der im COTIFGesetz zu dem Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr genannten Rechtsverordnungen wesentlich eingebunden. Die Tatsache, dass es sich um die Umsetzung technischer Vorschriften eines internationalen Übereinkommens handele, rechtfertige für sich allein nicht den Verzicht auf das Zustimmungserfordernis, so die Begründung der Anrufung.

Beim COTIFGesetz zu dem Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr handelt es sich um ein Ratifikationsgesetz, das die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern im internationalen Eisenbahnverkehr regelt.

1.568 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.