Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat die Meldepflichten für Futtermittelunternehmer verschärft und zugleich den Kreis der Meldepflichtigen erweitert. Zukünftig müssen die zuständigen Behörden bereits dann informiert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Verfütterung eines mit unerwünschten Stoffen belasteten Futtermittels eine Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit mit sich bringen kann. Damit wird die Meldeschwelle gesenkt, denn die derzeit geltende Gesetzesfassung sieht vor, dass der Futtermittelunternehmer positive Kenntnis von einer "schwerwiegenden" Gefahr haben muss. Neben Futtermittelunternehmern sollen zukünftig auch Personen, die für die Überwachung der Hygienebedingungen in den Tierhaltungen zuständig sind, sowie "Verantwortliche der Laboratorien, die Analysen durchführen", von der verschärften Anzeigepflicht erfasst werden.
Mit dem Einigungsvorschlag wird eine EG-Richtlinie vorweg teilweise umgesetzt.
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