27.06.2002

Vermittlungsausschuss empfiehlt Änderungen im Futtermittelgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat die Meldepflichten für Futtermittelunternehmer verschärft und zugleich den Kreis der Meldepflichtigen erweitert. Zukünftig müssen die zuständigen Behörden bereits dann informiert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Verfütterung eines mit unerwünschten Stoffen belasteten Futtermittels eine Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit mit sich bringen kann. Damit wird die Meldeschwelle gesenkt, denn die derzeit geltende Gesetzesfassung sieht vor, dass der Futtermittelunternehmer positive Kenntnis von einer "schwerwiegenden" Gefahr haben muss. Neben Futtermittelunternehmern sollen zukünftig auch Personen, die für die Überwachung der Hygienebedingungen in den Tierhaltungen zuständig sind, sowie "Verantwortliche der Laboratorien, die Analysen durchführen", von der verschärften Anzeigepflicht erfasst werden.

Mit dem Einigungsvorschlag wird eine EG-Richtlinie vorweg teilweise umgesetzt.

1.037 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.