Der Vermittlungsausschuss hat die Beratungen zum Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes angerufen und zur Begründung darauf verwiesen, dass das maßgebliche Recht stets aufs Neue novelliert werde und dadurch die mit den Anträgen befassten Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen zu umfangreichen Prüfungen gezwungen würden. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung der noch offenen Verfahren nach dem Vermögensgesetz und dem Entschädigungsgesetz hatte sich der Bundesrat gegen weitere gesetzliche Maßnahmen ausgesprochen.
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