Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend fünf vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetze bestätigt:
Das Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (so genanntes Tariftreue-Gesetz) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, öffentliche Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die den am Einsatzort geltenden Tariflohn zahlen. Die Neuregelung soll am Bau und im Nahverkehr gelten. Der Bundesrat hatte zu diesem Gesetz Ende Mai den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung angerufen.
Bei dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes wollte der Bundesrat erreichen, dass der Bund eine Bundesfernstraße nach Verlust ihrer überörtlichen Verkehrsbedeutung nicht innerhalb eines Jahres einseitig nach Fristsetzung einziehen kann. Statt dessen strebte der Bundesrat in diesen Fällen eine Abstufung in die sich nach Landesrecht ergebende Straßenklasse an. Eine einseitige Fristsetzung bezüglich der Entscheidung über die Übernahme bzw. Einstufung der Straße durch das betroffene Land entspreche nicht partnerschaftlichem Miteinander, so der Bundesrat zur Begründung der Anrufung.
Zu dem Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit der Begründung angerufen, das Gesetz werde den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung nicht gerecht, da es keinen ausreichenden Schutz vor gefährlichen Wiederholungstätern biete.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen wollte der Bundesrat erreichen, dass die Entscheidungskompetenz des Bundes über die Verwendung der Lkw-Maut im Verhältnis zu den Ländern unverändert bestehen bleibt. Die neue Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft sollte nicht selbst über die Mittelverwendung entscheiden können.
Zu dem Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Oktober 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft über deutschem Hoheitsgebiet und über Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland wollte der Bundesrat die Aufhebung des Gesetzesbeschlusses erreichen, weil die Ausübung der Flugverkehrskontrolle über dem süddeutschen Luftraum nicht der Schweizerischen Eidgenossenschaft überlassen werden dürfe.
Nach der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses muss der Bundestag sich mit einem Gesetz, zu dem der Vermittlungsausschuss eine Bestätigung vorgeschlagen hat, nicht erneut befassen. Der Bundesrat hat nun zu entscheiden, ob er dem Tariftreue-Gesetz bzw. dem Bundesfernstraßengesetz zustimmt. Gegen die drei übrigen Gesetze kann er Einspruch einlegen.
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