Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2003 über die energiewirtschaftlichen und wettbewerblichen Wirkungen der Verbändevereinbarungen berichten und gegebenenfalls auf dieser Basis Vorschläge für eine Verbesserung der Netzzugangsregelung und der wettbewerbsrechtlichen Überwachung unterbreiten. Dies sieht ein Kompromissvorschlag vor, den der Vermittlungsausschuss heute vorgelegt hat. Darin wird außerdem die so genannte Reziprozitätsklausel Strom auf Drittstaaten erstreckt. Zweck der Reziprozitätsklausel ist es, trotz der unterschiedlichen Öffnung der nationalen Energiemärkte für die deutsche Energiewirtschaft Wettbewerbs- und Chancengleichheit herzustellen. In Bezug auf die Stromimporte aus Drittstaaten soll die Rechtslage aufrecht erhalten werden, die bereits seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes gilt. Mit der gesetzlichen Regelung der Stromimporte aus Drittstaaten wird, so der Bundesrat in der Begründung der Anrufung des Vermittlungsausschusses, eine Schutzlücke für die Deutsche Elektrizitätswirtschaft geschlossen.
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