04.09.2002

Korruptionsregister, Bundesfernstraßengesetz, Telekommunikationsgesetz und Überstellung verurteilter Personen auf der Tagesordnung Vermittlungsausschuss tagt

 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am

Dienstag, den 10. September 2002, um 18.00 Uhr,

im Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin,

Saal 1.128,

zur Beratung folgender Tagesordnung zusammen:

  • Gesetz zur Ausführung des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
  • Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Zu den beiden erstgenannten Punkten hat der Bundesrat, zu den beiden zuletzt genannten Punkten die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.

Bei dem Gesetz zur Ausführung des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen ist der Bundesrat zum einen der Auffassung, dass die im Zusatzprotokoll vorgesehene gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung für eine Überstellung einer verurteilten Person das Überstellungsverfahren erheblich belasten und verzögern würde. Die obligatorische gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung solle durch eine Überprüfung auf Antrag ersetzt werden. Eine solche Lösung sei vorzugswürdig, da dann nicht in jedem Fall von Amts wegen umfassend über die Zulässigkeit der Überstellung befunden werden müsse, sondern nur in den Fällen und in dem Umfang, in dem der Verurteilte die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde anfechte. Zum anderen kritisiert der Bundesrat, dass bestimmte Personen, gegen die eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung besteht, von der Überstellungsmöglichkeit ausgenommen werden sollen. Es gebe keinen Grund, (nach der Haft) vollziehbar Ausreisepflichtige auf Grund gesteigerter sozialer Bindungen bis zu ihrer Haftentlassung in Deutschland zu belassen. Damit nehme man diesen Personen die Möglichkeit der Vorbereitung auf ein Leben außerhalb der Haft in dem Staat ihres zukünftigen Aufenthalts und erschwere ihnen die Resozialisierung. Des weiteren bestehe die Gefahr, dass bei den Personen, die unter die Ausnahmeregelung fallen würden, eine falsche Hoffnung geweckt würde, sie dürften auch nach der Haftentlassung in Deutschland verbleiben.

Zu dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der umfassenden Überarbeitung einberufen. Zwar hält er die Einrichtung eines bundesweiten Registers über Unternehmen, die ein öffentlicher Auftraggeber wegen schwerer Verfehlungen befristet von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen hat, für erforderlich, die Eintragung in das Register führe aber zu einem erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und sei von großer grundrechtlicher Bedeutung. Aus rechtsstaatlichen Gründen müsse der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen über das Registerverfahren selber treffen anstatt die nähere Ausgestaltung im Rahmen einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zu überlassen.

Beim Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes hatte der Bundesrat insbesondere kritisiert, dass der Bund eine Bundesfernstraße nach Verlust ihrer überörtlichen Verkehrsbedeutung innerhalb eines Jahres einseitig nach Fristsetzung einziehen kann. Im Rahmen der Anrufung des Vermittlungsausschusses hatte der Bundesrat die Auffassung vertreten, die einseitige Fristsetzung entspreche nicht dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten "partnerschaftlichen Miteinander".

Dem Telekommunikationsgesetz hatte der Bundesrat in der Sitzung am 12. Juli 2002 die Zustimmung verweigert. Eine Begründung hierfür wurde nicht beschlossen.

Die Vorbesprechungen finden jeweils um 17.00 Uhr statt, und zwar für die

  • A-Seite in Saal 2.088 sowie für die
  • B-Seite in Saal 3.128.

Gesetz zur Ausführung des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Drucksache 552/02 (Beschluss)

Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen

Drucksache 616/02 (Beschluss)

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Drucksache 610/02 (Beschluss)

Nichtzustimmung des Bundesrates

Drucksache 692/02

Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung

Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Drucksache 626/02 (Beschluss)

Nichtzustimmung des Bundesrates

Drucksache 693/02

Anrufung des Vermittlungsausschuss durch die Bundesregierung

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