Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Einigungsvorschlag zur Ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, das Gesetz um eine Regelung zu ergänzen, die klarstellt, dass potentielle Wettbewerber, die entsprechende Ortsnetzdienstleistungen anbieten wollen, sich angemessen an den Kosten für den Teilnehmeranschluss beteiligen müssen.
Nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzessollen Kunden von marktbeherrschenden Telekommunikationsfirmen nicht nur Ferngespräche, sondern auch Ortsgespräche mit anderen Telefongesellschaften führen können, ohne ihren Anschluss kündigen zu müssen. Dabei können sie die Telefonate entweder durch Voreinstellung über einen anderen Anbieter führen (so genannte Preselection) oder sich vor jedem Gespräch neu für einen Anbieter entscheiden (so genanntes Call-by-Call). Die Einführung der freien Wahl des Netzbetreibers bei Ortsgesprächen muss bis zum 1. Dezember 2002 auf Grund europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Vermittlungsvorschlag wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Beschließt er ein entsprechend geändertes Gesetz, hat der Bundesrat über die Frage der Zustimmung zu dem Gesetz zu befinden.
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