Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend einen Kompromissvorschlag zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vorgelegt. Der Bundesrat hatte hierzu am 21. Juni 2002 den Vermittlungsausschuss angerufen, weil ihm die in der Novelle vorgesehene Regelung zur Einziehung von Bundesfernstraßen zu weit ging. Nachdem ein erstes Vermittlungsverfahren an der Ablehnung im Bundesrat gescheitert war, hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.
Die vom Bundestag beschlossene Regelung sieht vor, dass eine Bundesfernstraße einzuziehen ist, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Sie ist nach der vom Bundestag beschlossenen Regelung auch dann einzuziehen, wenn nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dem Wegfall der überörtlichen Bedeutung der Fernstraße der landesrechtlich zu bestimmende Träger der Straßenbaulast die Straße übernimmt oder die oberste Landesstraßenbaubehörde die Straße nach Landesrecht einstuft. Demgegenüber sieht der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses die unverzügliche Einziehung wie im bisherigen Gesetzesbeschluss und alternativ dazu die unverzügliche Überlassung der Bundesfernstraße an den nach Landesrecht zu ermittelnden Träger der Straßenbaulast vor.
Der Vermittlungsvorschlag wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt, der das Gesetz entsprechend ändern kann. Der Bundesrat wird dann zu entscheiden haben, ob er einem solchen Gesetz zustimmt.
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